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Das Esenbahnzeichen «Grenzmast» ist ein dauerhaftes Eisenbahnzeichen, das in der Mitte des Zwischengleises an Konvergenzpunkten angebracht ist und die Grenze anzeigt, jenseits derer es verboten ist, Fahrzeuge in Richtung der Konvergenz einzustellen (anzuhalten), um Kollisionen mit Fahrzeugen zu vermeiden, die dem benachbarten Konvergenzgleis folgen, da sich dann die Abmessungen der Züge zu überschneiden beginnen.
Der Stahlbetonmast, der dort aufgestellt wird, wo der Abstand zwischen den Achsen der zusammenlaufenden Gleise 4100 mm beträgt - der normale Gleisabstand an Kreuzungen. Auf Bahnhofsstrecken, die nicht von Fahrzeugen der Größe T befahren werden, und auf Übergabestrecken mit engeren Gleisabständen kann dieser Abstand auf 3810 mm bzw. 3600 mm verringert werden; auf Kurvenstrecken muss er durch eine Verringerung des Gleisradius vergrößert werden. Der Grenzmast gibt den Punkt an, über den hinaus Fahrzeuge nicht auf dem Gleis stehen dürfen, wenn sie in Richtung einer Pfeilkreuzung oder eines Sackgassenübergangs fahren. Der Grenzmast zeigt die Gleisnummern an, zwischen denen sich der Pfosten befindet.
Die Firma Alfa-ZhAT bietet einen günstigen Preise für das Eisenbahnschild «Grenzmast» an.